Art. 1 Name und Sitz
1.1 Unter dem Namen „Schweizer Berufsverband pferdegestützte Interventionen Regionalgruppe West" vormals Regionalgruppe West Pferdegestützter Therapie Schweiz besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
1.2 Der Vorstand bestimmt den Sitz der Regionalgruppe.
Art. 2 Zweck
2.1 Die Regionalgruppe verwirklicht in ihrer Region den Verbandszweck des „Schweizer Berufsverbandes Pferdegestützte Interventionen“. Sie erfüllt ihre Aufgabe unter Einhaltung der Vorgaben in dessen Statuten Ausführungserlassen und Weisungen.
Alle Betriebe Westschweiz
Seelenpferd
Details
Pferdegestützte Therapie Bern
Details
Gemeinsam unterwegs
Details
pferdebewegt
Details
Reittherapie Grasswil
Details
Schwalbennest
Details
Equibalance
Details
Wulchegarte
Details
Hubertushof
Details
Stiftung Therapiehof Schwand
Details
Pferd & Sein
Details
Leenhof
Details
Märlihof
Details
Pferdegestützte Therapie Kislig
Details
Manège Avoine
Details
Hof Mungnau Pferde erleben
Details
Pensionstall Jost
Details
Lagerhaus Schossrüti
Details
Bi de Ross ar Matte
Details
Reithof Pablito
Details
Islandpferdehof Lindeboum
Details
Mensch und Pferd
Details

